Die Datenschutz-Grundverordnung sollte nicht für Ärzte gelten

Die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) gefährdet die Gesundheit der Bürger

Erkelenz, 1. Juni 2019. Als es die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) noch nicht gab, hatte der Patient beim erstmaligen Arztbesuch eine vollständige Selbstauskunft (Anamnese) anzufertigen. Jetzt ist es anders.

Am 31. Juli 2019, dem Tag nach dem Feiertag Christi Himmelfahrt, war die Praxis meines Hausarztes geschlossen. Vor zwei Wochen hatte er mir das hoch wirksame Medikament „Azithromycin 500“ verordnet. Allerdings hatte ich mich wieder angesteckt. Weil ich meinen Hausarzt nicht erreichen konnte, ging ich in Mönchengladbach- Neuwerk zu einem HNO-Arzt. Ich staunte, dass von mir keine Anamnese verlangt wurde. Der Arzt verordnete das frei erhältliche Iboprofen 400. Dieses Medikament wirkte zwar, aber nach einigen Stunden waren die Beschwerden wieder da.

Am Sonntag ging ich zur Notfallambulanz am Krankenhaus St. Josef in Erkelenz. Auch dort verlangte man von mir keine Anamnese. Der Arzt in der Notfallambulanz sagte, ich solle mir in der Apotheke frei erhältliche Medikamente besorgen.

Beide Ärzte hatten also nicht den Mut, mir zuverlässig wirkende Medikamente zu verordnen. Der banalste Grund für die Mutlosigkeit ist die seit der Datenschutz-Grundverordnung erschwerte Anamnese. Der Hausarzt kennt seine Patienten meistens sehr genau und kann abschätzen, welche Medikamente der Patient verträgt. Die beiden Ärzte, die keine Anamnese von mir hatten, mussten damit rechnen, dass ein hoch wirksames verordnetes Medikament mir schaden könnte.

In letzter Zeit wurde in der Öffentlichkeit über schnellere Termine beim Facharzt diskutiert. Wenn es dem Facharzt erschwert wird, vom Patienten eine Anamnese zu verlangen, geht die Diskussion über schnellere Termine beim Facharzt ins Leere.

Autor: Wilhelm Klumbies, D-41812 Erkelenz